Tarife Spitex-Dienstleistungen und allgemeine Bestimmungen
Gültig ab 1. Januar 2020
Allgemeine Bestimmungen
Rechnungstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Kassenpflichtige Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Für die übrigen Kosten erhält der Kunde eine Rechnung mit Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ab der 1. Mahnung werden Mahngebühren von CHF 10.00 erhoben.
Kassenpflichtige Leistungen ohne ärztliche Spitexverordnung übernimmt die Krankenkasse nicht, und die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.