Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Sie finden Ihre gewünschte Antwort nicht? Melden Sie sich unverbindlich bei uns unter 043 / 322 30 30 oder info@regiospitex.ch. Wir beraten Sie gerne.
Allgemeine Informationen über Spitexleistungen sind in Form eines Flyers in 12 Sprachen verfügbar:
Die Spitex steht allen Personen zur Verfügung, die Beratung, Hilfe und Pflege Zuhause benötigen - unabhängig der Nationalität, Konfession oder des Alters.
Für Spitexleistungen braucht es immer eine gültige ärztliche Spitexverordnung. Die ärztliche Spitexverordnung wird vom Hausarzt oder bei Spitalaustritt vom behandelnden Spitalarzt ausgestellt. Die RegioSpitex Limmattal muss daraufhin den effektiven Bedarf im Rahmen einer Bedarfsabklärung durchführen. Dies erfolgt durch eine Dipl. Pflegefachperson mit einer standardisierten Checkliste (InterRai) direkt bei Ihnen zu Hause. Den erfassten Bedarf dokumentieren wir dann auf der Spitexverordnung und schicken diese direkt an die Krankenkasse. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Pflegebedarf regelmässig mit einer neuen Bedarfsabklärung zu überprüfen.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Unklarheiten haben, können Sie sich unverbindliche bei uns melden (Kontakt). Wir helfen Ihnen gerne beim administrativen Prozess.
Auch für hauswirtschaftliche Leistungen braucht es eine ärztliche Spitexverordnung. Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden unter Umständen von Ihrer Zusatzversicherung übernommen.
Sie können sich über unser elektronisches Formular anmelden (Online Anmeldung) oder uns telefonisch oder per Email kontaktieren (Kontakt).
Häufig werden unsere Kundinnen und Kunden auch direkt von ihrem behandelnden Arzt / Ärztin oder von der Pflegeabteilung im Spital angemeldet. Sprechen Sie sich am besten mit den jeweiligen Personen ab.
Die RegioSpitex Limmattal ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Dietikon, Schlieren und Urdorf da. In der Nacht ist die RegioSpitex in allen Gemeinden des Bezirks Dietikon unterwegs.
Die RegioSpitex Limmattal ist eine öffentliche Spitexorganisation mit einem Leistungsauftrag der Gemeinden Dietikon, Schlieren und Urdorf. Leistungen können innerhalb von 24 Std. nach der Anmeldung erbracht werden.
Nach Möglichkeit gehen wir auf Ihre Wünsche ein. Wir leisten jedoch über 260 Einsätze pro Tag und aufgrund von Kundennotfällen oder Krankheitausfällen von Mitarbeitenden kann es zu Umplanungen im laufenden Betrieb kommen. Das kann dazu führen, dass wir Ihre Wünsche nicht immer berücksichtigen können. Manchmal hängt die Einsatzzeit auch mit gewissen Faktoren zusammen, die wir berücksichtigen müssen (z.B. vorgegebene Zeiten für die Verabreichung eines Medikaments).
Es ist leider nicht möglich, dass immer die gleiche Person zu Ihnen kommt. Dies liegt zum einen daran, dass wir uns strikte ans Arbeitszeitgesetz halten und für die Mitarbeitenden die nötige Ruhe- und Freizeit sicherstellen. Zudem arbeiten viele unserer Mitarbeitenden im Teilzeitpensum und sind nicht jeden Tag da. Zum anderen kann es aufgrund von Kundennotfällen oder Krankheitsausfällen von Mitarbeitenden zu Umplanungen im Einsatzplan kommen.
Wir versuchen, die Anzahl Personen die zu Ihnen kommen, auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem bekommen Sie als Kundin oder Kunde eine feste Bezugsperson, die regelmässig bei Ihnen zum Einsatz kommt und mit Ihnen zusammen die Pflegeplanung koordiniert.
Die RegioSpitex Limmattal hat als öffentliche Spitexorganisation einen Leistungsauftrag der Partnergemeinden. Dadurch garantiert die RegioSpitex Limmattal, dass sie alle Kundinnen und Kunden innerhalb von 24 Std. mit professionellen Spitexdienstleistungen versorgen kann. Dabei spielt es keine Rolle, um was für einen Einsatzgrund es sich handelt. Auch für medizinisch komplexe Einsätze haben wir immer das entsprechend qualifizierte Personal für Sie bereit (mehr dazu auch unter Spezialisierte Pflege).
Die RegioSpitex Limmattal garantiert Ihnen somit die Erbringung der Dienstleistungen, während private Spitexorganisationen Einsätze ablehnen können, wenn diese z.B. nicht rentabel sind (z.B. kurze Einsätze oder Abend- und Nachteinsätze) oder wenn dafür kein entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht (z.B. komplexe Wundversorgung oder Infusionstherapie).
Die RegioSpitex Limmattal ist immer für Sie da. 365 Tage im Jahr. Rund um die Uhr.
Die RegioSpitex Limmattal beschäftigt ausschliesslich qualifiziertes und für die jeweiligen Tätigkeiten ausgebildetes Personal. Mit regelmässigen internen Weiterbildungen stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden immer auf dem neusten Wissensstand sind. Zudem sorgt unsere Pflegeexpertin dafür, dass eine hohe Pflege- und Versorgungsqualität sichergestellt ist und regelmässig überprüft wird.
Ein Team mit spezialsierten Pflegefachpersonen für Demenzpflege, Wund- und Stomapflegepflege sowie Kinästhetik gewährleistet zudem die erforderlichen spezialisierten Pflegeleistungen. Mehr dazu erfahren Sie unter Spezialisierte Pflege.
Die RegioSpitex Limmattal ist mit den Partnern im Gesundheitsnetzwerk Limmattal optimal vernetzt und arbeitet eng mit den Hausärzten, den Pflegeheimen und den umliegenden Spitälern zusammen.
Dadurch können wir unsere Kundinnen und Kunden auch in sehr komplexen Situationen (z.B. nach einer grossen Operation, bei Menschen mit Demenz oder in palliativen Situationen etc.) professionell pflegen und betreuen.
Ja, wir sind an 7 Tagen die Woche 24 Stunden für Sie im Einsatz. In der Nacht sind wir auch für unsere Spitexpartner Uitikon-Waldegg, Birmensdorf-Aesch und rechtes Limmattal unterwegs und decken somit den ganzen Bezirk Dietikon ab. Mehr dazu erfahren Sie unter Nachtspitex
Wir haben selber kein Hilfsmittellager, wir vermitteln Ihnen aber gerne einen entsprechenden Anbieter in der Region weiter.
Sie können uns jederzeit kontaktieren und uns Ihre Anliegen mitteilen. Während den Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle sind die verschiedenen Teams wie Einsatzplanung, Tagesverantwortung, Teamleitung und Empfang jederzeit für Sie da und nehmen Ihre Anrufe entgegen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail: Kontakt
Sie können auch unser elektronisches Feedbacktool nutzen, um uns Lob, Kritik oder einen Verbesserungsvorschlag mitzuteilen.
Die RegioSpitex Limmattal erbringt alle Formen von Spitexleistungen ausser Kinderspitexleistungen. Dazu haben wir eine vertragliche Vereinbarung mit der Kinderspitex Zürich.
Die RegioSpitex Limmattal erbringt folgende Leistungen mit speziell dafür ausgebildetem Personal:
Hier erfahren Sie mehr über die jeweiligen Leistungsangebote.
Patiententransporte gehören nicht zu den subventionierten Spitexleistungen und sind nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den auftraggebenden Gemeinden. Personentransporte dürfen von der RegioSpitex Limmattal auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht durchgeführt werden. Gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) Artikel 25 benötigt man für alle bezahlten Personentransporte eine Spezialbewilligung (sog. Chauffeur oder Taxilizenz).
Für Personentransporte empfehlen wir den Rotkreuz-Fahrdienst, welcher für Transporte von hilfsbedürftigen Personen spezialisiert ist.
Das Handy ist für unsere Mitarbeitenden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Alle Mitarbeitenden werden von der RegioSpitex Limmattal mit einem Geschäftshandy ausgestattet. Darauf werden die Einsätze geplant und koordiniert. Des Weiteren ist unser elektronisches Pflegedokumentationssystem auf dem Handy gespeichert und die Mitarbeitenden entnehmen daraus die nötigen Informationen für den Einsatz bei Ihnen zu Hause und dokumentieren alle Tätigkeiten, die Sie bei Ihnen gemacht haben. Diese Dokumentation dient einerseits der Information für die nachfolgenden Einsätze und die anderen Mitarbeitenden. Andererseits sind wir gesetztlich verpflichtet, alle unsere Leistungen lückenlos zu dokumentieren. Dies wird von den Krankenkassen auch regelmässig überprüft.
Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren RSL-Blogbeitrag zum Thema Pflegedokumentation.
Eine Übersicht zu den Tarifen finden Sie hier: Tarife
Bitte beachten Sie, dass die Spitexleistungen nach KLV zu einem Teil von der Krankenkasse und zum anderen Teil von der Wohngemeinde übernommen werden. Als Kundin oder Kunde bezahlen Sie eine sogenannte Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag, an dem eine Spitexleistung erbracht wurde (Tarif Kanton Zürich).
Hauswirtschaftliche Leistungen (NKLV) werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Es gibt Zusatzversicherungen, die für diese Leistungen aufkommen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, klären wir die Kostenübernahme gerne mit Ihrer Versicherung ab. Nehmen Sie dazu unverbindlich Kontakt mit uns auf: Kontakt
Auch bei Spitexleistungen gilt die Jahresfranchise Ihrer Krankenkasse. Sobald die Franchise aufgebraucht ist, bezahlen Sie noch zehn Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Dieser sogenannte Selbstbehalt ist auf CHF 700.- (Kinder CHF 350.-) pro Jahr begrenzt.
Als Kundin oder Kunde bezahlen Sie zudem eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro jeweiligen Tag, an dem eine Spitexleistung erbracht wurde (Tarif Kanton Zürich). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Selbstbeteiligung ausgenommen. Im Weiteren darf die Patientenbeteiligung nicht verrechnet werden, wenn die Spitexleistungen durch die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung oder die Militärversicherung finanziert werden. Bei Leistungen der Akut- und Übergangspflege darf ebenfalls keine Patientenbeteiligung verrechnet werden.
Wer Zusatzleistungen beziehen will, muss bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Diese befindet sich im Kanton Zürich bei der Wohngemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Für Hilflosenentschädigung braucht es eine Anmeldung bei der IV-Stelle im Wohnsitzkanton. Sie klärt ab, ob es sich um eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosigkeit handelt. Eine Rechtsvertreterin oder ein Rechtsvertreter kann die Anmeldung stellvertretend unterschreiben und zusammen mit einer Vollmacht einreichen.
Für weiterführende Fragen wenden Sie sich am besten an Ihre Wohngemeinde.
Auch bei den hauswirtschaftlichen Leistungen wird ein Teil von der jeweiligen Wohngemeinde übernommen. Dafür braucht es allerdings eine ärztliche Verordnung. Wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, deckt diese ggf. einen Teil oder den ganzen restlichen Beitrag für die hauswirtschaftlichen Leistungen ab. Die Grundversicherung übernimmt keine hauswirtschaftlichen Leistungen. Bitte klären Sie das bei Ihrer Zusatzversicherung ab, sofern Sie eine haben.
Da auch die Wohngemeinde einen Beitrag zu den hauswirtschaftlichen Leistungen beiträgt, müssen wir die auszuführenden Tätigkeiten nachvollziehbar dokumentieren. Die Dokumentation dient aber auch dazu, dass bei einem allfälligen Personalwechsel alle Mitarbeitenden über die gleichen Informationen verfügen und wissen, was ihre Aufgaben sind.
Der Bedarf muss auch in regelmässigen Abständen überprüft werden, um festzustellen, ob Anpassungen erforderlich sind. Für Sie selber ist die Dokumentation ebenfalls wichtig, damit Zeitaufwand und Kosten möglichst konstant und nachvollziehbar bleiben. Dies ist ein Mittel zur Qualitätssicherung und im Leistungsauftrag der auftraggebenden Gemeinden so festgeschrieben.
In der psychiatrischen Spitex werden die gleichen Leistungen wie in der somatischen Spitex erbracht. Auch die Finanzierung nach KVG ist genau gleich, wie in der somatischen Spitex.
Für die psychiatrischen Spitexleistungen steht Ihnen ein separates Team mit extra dafür ausgebildeten Pflegefachkräften zur Seite. Ziel ist es, im häuslichen Umfeld eine ziel- und bedürfnisorientierte Begleitung bei einer psychiatrischen Beeinträchtigung oder in psychisch belastenden Lebenssituationen zu gewährleisten.
Mehr Informationen zur psychiatrischen Spitex erhalten Sie hier.
Mit der sogenannten Fallführung verfolgen wir das Ziel, die Betreuung der einzelnen Kundinnen und Kunden durch eine fallführende Pflegefachperson zu gewährleisten. Zu dieser fallführenden Pflegefachperson wird Ihnen eine zusätzliche 'Bezugsperson' aus dem Team der psychiatrischen Spitex zugeteilt, um die Regelmässigkeit der Einsätze und den individuellen Bedarf in einer Krisenbegleitung auch während den Ferien oder bei sonstigen Abwesenheiten der fallführenden Person sicherzustellen.